Praxis für Soziotherapie 
Sandra Herold

Soziotherapie

Soziotherapie wird durch ÄrztInnen oder PsychotherapeutInnen verordnet und bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse. Unsere Praxis arbeitet eng mit den verordnenden BehandlerInnen zusammen und verfügt über die erforderliche Zulassung direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Umfang und Dauer der Behandlung richten sich nach der Schwere der Erkrankung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren. Es kann eine gesetzliche Zuzahlung von 5 € bis 10 € pro Termin anfallen. Menschen mit geringem Einkommen, können sich in der Regel jedoch von der Zuzahlung befreien lassen. Ziel ist es, PatientInnen zur eigenständigen Inanspruchnahme notwendiger medizinischer und psychosozialer Hilfen zu befähigen. Nach drei Jahren kann Soziotherapie erneut im gleichen Umfang bewilligt werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Verordnung – sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen zur Soziotherapie finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und beim Bundesverband für Soziotherapie e.V. 




 
 
 
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