Praxis für Soziotherapie 
Sandra Herold

Hinweise für VerordnerInnen

Soziotherapie unterstützt schwer psychisch erkrankte Menschen dabei, ihren Alltag wieder selbstständig zu bewältigen und notwendige ärztliche sowie psychotherapeutische Behandlungen eigenständig wahrzunehmen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung so zu stärken, dass eine langfristige Stabilisierung ohne soziotherapeutische Unterstützung möglich wird. Die konkreten Ziele werden im werden im individuellen Betreuungsplan festgelegt. Voraussetzung für die Verordnung ist die fach-ärtzliche bzw. psychotherapeutische Feststellung der Schwere der Erkrankung, in der Regel anhand der GAF-Skala. Das Ausstellen der Verordnung wird extrabudgetär und somit außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

Für weitere Informationen zur Verordnung und Abrechnung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Bezüglich der Verordnung und Abrechnung lesen Sie bitte die Handreichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder kontaktieren Sie uns, wir helfen dabei gerne weiter. 




 
 
 
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